Absolute Priorität

Höherrangige Gruppen dürfen nicht schlechter gestellt werden als nachrangige – Kernprinzip im Planverfahren. Das schafft Fairness und Akzeptanz. Wer es beachtet, vermeidet Angriffsflächen bei Bestätigung und Vollzug. Abweichungen müssen transparent begründet sein.

Aufhebung des Verfahrens

Mit der Aufhebung endet das Verfahren formal – nach Schlussverteilung oder Planerfüllung. Ab dann gelten wieder die normalen Spielregeln ohne gerichtliche Überwachung. Offene Pflichten aus Plan oder Verträgen laufen weiter, daher sauber übergeben. Kommunikation nach innen und außen rundet den Neustart ab.

Berichtstermin

Der Berichtstermin findet beim Insolvenzgericht statt; der (vorläufige) Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter berichtet formal, die Geschäftsführung liefert die operative Sicht. Das Gericht führt durch den Termin, Gläubiger können Fragen stellen und Signale für den weiteren Kurs geben (Fortführung, Plan, Verkauf). Wichtig ist eine Vorabstimmung mit Verwalter/Sachwalter und Gericht: Agenda, Unterlagen (BWA, Cash-Pfad, Planvarianten), Zeitbedarf. Ziel ist Zustimmung zum Sanierungspfad und ein gemeinsamer Fahrplan.

Cram-down

Planannahme trotz ablehnender Klasse, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Niemand darf schlechter gestellt werden als in der Liquidation, und andere Klassen müssen zugestimmt haben. Cram-down ist Sicherheitsnetz gegen Blockaden – kein Freifahrtschein. Er funktioniert nur, wenn der Plan insgesamt fair ist.

Eigenverwaltung

Insolvenz mit Ihnen am Steuer: Die Geschäftsführung führt weiter, ein Sachwalter überwacht neutral (InsO § 270a). Das bringt Tempo und Gestaltung – vorausgesetzt, Konzept, Zahlen und Team sind belastbar. Nötig sind strikte Liquiditätssteuerung, transparente Reports und eine operativ aktive Geschäftsführung. Wer das liefert, gewinnt Vertrauen und zusätzlichen Handlungsspielraum.

Freigabe aus der Masse

Bestimmte Gegenstände/Ansprüche können per Beschluss aus der Insolvenzmasse freigegeben werden. Das erleichtert operative Entscheidungen oder Transaktionen. Voraussetzung: Die Masse wird nicht benachteiligt. Kosten/Nutzen vorher prüfen und kurz begründen.

Gläubigerausschuss

Kleines, handlungsfähiges Gremium begleitet das Verfahren zwischen den großen Terminen. Es bringt Praxisnähe, verkürzt Wege und schafft Vertrauen. Gute Vorbereitung der Sitzungen spart Zeit. Offener Austausch hilft, auch schwierige Themen zügig zu lösen.

Gläubigerversammlung

Plenum der Gläubiger für Informationen und Beschlüsse. Hier zählen klare Botschaften, belastbare Zahlen und transparente Abläufe. Wer gut vorbereitet ist, gewinnt Zustimmung und Zeit. Termine sind Meilensteine – Bühne nutzen, danach liefern.

Insolvenzplan

Sanierung im Rechtsträger: Schulden, Laufzeiten, Zinsen und Struktur werden geordnet neu geregelt (InsO §§ 217 ff., § 248). Der Plan muss für Gläubiger besser sein als die Liquidation – das wird rechnerisch belegt. Er kann auch Gesellschafterrechte ordnen und einen Neustart ohne Altlasten ermöglichen. Entscheidend sind realistische Zahlen, saubere Klassen und eine verständliche Story.

Klassenbildung

Gläubiger mit ähnlicher Interessenlage werden zu Klassen zusammengefasst (z. B. Banken, Lieferanten, nachrangige). Das sorgt für Fairness in der Abstimmung und Stabilität im Ergebnis. Fehler in der Einteilung sind ein häufiger Angriffspunkt – daher klar begründen. Sonderrollen (besichert/ungesichert, Arbeitnehmer) sauber trennen.

Planabstimmung

Jede Klasse stimmt getrennt über den Plan ab; Mehrheiten entscheiden. Vorbereitung ist alles: Vollmachten, Q&A, klare Botschaften und verständliche Unterlagen. Ein transparenter Ablauf schafft Vertrauen und reduziert Anfechtungen. Bei knappen Mehrheiten helfen Gespräche im Vorfeld und nachvollziehbare Kompromisse.

Planbestätigung

Nach der Abstimmung bestätigt das Gericht den Plan; ab diesem Zeitpunkt ist er bindend. Mit der Bestätigung starten Zahlungs- und Umsetzungsmechanik (Quoten, Fristen, Verpflichtungen). Ein Vollzugskalender mit Verantwortlichen verhindert Leerlauf. Intern gelassen umsetzen, extern sachlich kommunizieren.

Planquote

Vorgesehener Rückzahlungsanteil für betroffene Forderungen. Sie ergibt sich aus Erlösen, Einsparungen, Laufzeiten und der Liquidationsalternative. Eine ehrliche, nachvollziehbare Quote schafft Akzeptanz – „schönrechnen“ rächt sich in der Abstimmung. Transparenz über Annahmen ist Pflicht.

Planvergleichsrechnung

Belegt, dass der Plan wirtschaftlich besser ist als die Zerschlagung. Verglichen werden Erlöse, Kosten, Zeiten, Steuern und Risiken – nachvollziehbar, keine Black-Box. Je plausibler und dokumentierter, desto weniger Angriffsfläche. Diese Rechnung ist der Kernbeweis für die Bestätigung.

Planwiderruf

Wird ein bestätigter Plan grob verletzt oder beruhte er auf falschen Angaben, kann er widerrufen werden. Das ist selten, aber einschneidend. Vorbeugen: saubere Umsetzung, pünktliche Berichte, frühzeitige Korrekturen. Probleme offen adressieren, bevor sie groß werden.

Planüberwachung

Bis zur Aufhebung wird die Planerfüllung überwacht – Berichte, Meilensteine, Zahlungsflüsse. Ein schlanker Monitoring-Kalender mit Verantwortlichen hält alle auf Kurs. Abweichungen werden erklärt und Maßnahmen beschlossen. Ziel ist Stabilität bis zum Exit.

Prüfungstermin

Der Prüfungstermin läuft beim Insolvenzgericht; der Verwalter/Sachwalter ruft die angemeldeten Forderungen auf, das Gericht stellt fest (anerkannt/bestritten). Vorab mit Verwalter/Sachwalter Fälle bündeln und Belege sortieren (Rechnung, Vertrag, Lieferschein, Kontoauszug). Im Termin werden klare, unklare und streitige Positionen sauber protokolliert; für Nachweise setzt das Gericht Fristen. Ein Ablaufplan mit Zeiten und Räumen sowie vorbereitete Tabellenauszüge spart Nerven. Der Verwalter stellt die Anträge zur Feststellung/Bestreitung, das Gericht trifft die Beschlüsse. Ergebnis: eine bereinigte Tabelle als Basis für Quote oder Plan – gut vorbereitet sparen Sie Wochen.

Regelverfahren

Die klassische Insolvenz: Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter übernimmt die Führung, stabilisiert den Betrieb und sichert Werte. Sinnvoll, wenn Planreife, Teamstärke oder Vertrauen (noch) fehlen. Vorteil: klare Entscheidungswege und hohe Glaubwürdigkeit bei Gläubigern. Nachteil: weniger Gestaltungsspielraum für die Geschäftsführung. Ziel bleibt die bestmögliche Sanierung – per Insolvenzplan oder übertragender Lösung.

Schlusstermin

Der Schlusstermin findet beim Insolvenzgericht statt; der Insolvenzverwalter legt Schlussrechnung und Schlussbericht vor, das Gericht leitet und hört die Gläubiger an. Offene Punkte (Anfechtungen, Kosten, Verteilungsmasse) werden vorab mit Verwalter/Sachwalter und Gericht abgestimmt, damit es keine Überraschungen gibt. Im Termin entscheidet das Gericht über Schlussrechnung, Schlussverteilung und bereitet die Aufhebung vor. Alles wird protokolliert – inklusive Restaufgaben und Fristen bis zur Aufhebung. Intern klären Sie parallel letzte Zahlungen, Meldungen und ggf. Planüberwachung. Ergebnis: ein klarer Zeitplan zum Verfahrensende – und Ruhe für den Neustart.

Schutzschirmverfahren

Ruhekorridor vor der Eröffnung, um einen Plan zu bauen – nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit (InsO § 270b). Kombination aus Vollstreckungsschutz, Eigenverwaltung und klaren Fristen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Die Zeit wird diszipliniert genutzt: Maßnahmen liefern, Stakeholder einbinden, Plan finalisieren.