COMI

COMI („Center of Main Interests“) bestimmt, welches Land das Hauptverfahren führen darf. Maßgeblich sind, wo die Geschäftsleitung sitzt, wo die wesentlichen Geschäfte laufen und wo Dritte das erkennen können. Ein künstlicher „BriefkastenUmzug“ hilft nicht und ist riskant. Internationale Liefer und Bankbeziehungen sollte man vor Entscheidungen prüfen. Ziel ist Klarheit, nicht JuristenAkrobatik.

EuInsVO

Die Europäische Insolvenzverordnung regelt grenzüberschreitende Zuständigkeit und Anerkennung innerhalb der EU. Sie sorgt dafür, dass Beschlüsse in anderen Mitgliedstaaten gelten. Für internationale Lieferketten ist das entscheidend. Wer mehrere Länder betrifft, sollte die EuInsVO im Konzept mitdenken. Gute Vorbereitung vermeidet spätere Reibungsverluste.

GruppenGerichtsstand

Bei Konzernen erleichtert ein gemeinsamer Gerichtsstand die Koordination. Doppelarbeiten und Widersprüche werden vermieden, Entscheidungen greifen besser ineinander. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Struktur der Gruppe. Prüfen Sie früh, ob und wie sich ein GruppenGerichtsstand erreichen lässt. Einheitlichkeit schafft Tempo.

Moratorium (außergerichtlich)

Ein freiwilliges Moratorium ist eine vereinbarte Vollstreckungsruhe ohne Gericht. Es funktioniert, wenn die Beteiligten kooperativ sind und an die Lösung glauben. Regeln Sie Dauer, Informationspflichten, Verwertungssperren und Ausnahmen. Ohne Disziplin läuft die Zeit einfach ab – also mit Maßnahmenplan koppeln. Es ist kein Selbstzweck, sondern eine Brücke.

Planbetroffene

Planbetroffene sind die Gläubiger, deren Rechte der Plan anfasst. Sie werden in Klassen mit vergleichbarer Interessenlage gebündelt (z. B. Banken, Lieferanten). Jede Klasse stimmt für sich ab – Mehrheiten entscheiden. Transparente Kriterien und faire Behandlung erhöhen die Zustimmung. Einzelne harte NeinSager blockieren so nicht alles.

Poolvereinbarung

Mehrere Gläubiger bündeln Sicherheiten und verwerten sie geordnet. Das erhöht Erlöse, senkt Streit und spart Kosten. Wichtig sind klare Regeln zur Bewertung und Auskehr. Transparenz verhindert Misstrauen innerhalb des Pools. Gute Pools beschleunigen die Sanierung spürbar.

Rangrücktritt

Beim Rangrücktritt stellt sich ein Gläubiger vertraglich hinten an. Das entlastet Bilanz und Liquidität und kann die Fortführungsprognose sichern. Der Preis sind oft höhere Zinsen – rechnen Sie das sauber durch. Der Text muss insolvenzfest formuliert sein, sonst verpufft die Wirkung. Dokumentation und Kommunikation an Banken sauber abstimmen.

Restrukturierungsgericht

Dieses Gericht begleitet das StaRUGVerfahren: Es erlässt Schutzmaßnahmen und bestätigt am Ende den Plan. Gute Anträge sind kurz, klar und vollständig – das spart Nachfragen und Zeit. Halten Sie Fristen ein und liefern Sie Zwischenstände. Ein sauberer Prozess überzeugt stärker als „laute“ Argumente. Sachlichkeit gewinnt.

Restrukturierungsplan

Der Plan ist das Herzstück: Er beschreibt Ausgangslage, Ursachen, Maßnahmen und wie Forderungen gestaltet werden (Quote, Laufzeit, Zins, Covenants). Gläubiger werden in Klassen eingeteilt und stimmen darüber ab. Der Plan muss für die Mehrheit sinnvoller sein als „ohne Plan“. Rechnen Sie transparent (Planvergleich) und erklären Sie die Wirkung auf Ergebnis und Cash. Gute Visuals und klare Sprache erhöhen die Zustimmung.

Restrukturierungsrahmen

Der Restrukturierungsrahmen ist das „Gehäuse“ des StaRUG: zuständiges Gericht, Anträge, Schutzinstrumente, Ablauf. Er macht aus Einzelabsprachen einen geordneten Prozess mit Regeln und Fristen. Das erhöht Verbindlichkeit und Planungssicherheit – für Sie und die Gläubiger. Gut vorbereitet bedeutet: Checklisten nutzen, Datenraum aufsetzen, Timeline veröffentlichen. So bleibt das Projekt auf Kurs.

SanInsKG

Das SanInsKG enthält temporäre Sonderregeln, die Sanierungen in Ausnahmesituationen erleichtern (z. B. Fristen/Tests). Welche Erleichterungen gelten, hängt vom Zeitpunkt ab – immer den aktuellen Stand prüfen. Für Unternehmen heißt das: Chancen nutzen, solange Fenster offen sind. Trotzdem gilt: Substanz schlägt Erleichterung – ohne tragfähiges Konzept hilft kein Sonderrecht. Rechnen und dokumentieren bleibt Pflicht.

Sanierungsbeitrag

Jede Gläubigergruppe leistet etwas: geringere Quote, längere Laufzeit, Zinsanpassung oder zusätzliche Sicherheiten. Zusammen ergibt das die tragfähige Lösung. Beiträge müssen nachvollziehbar verteilt sein – niemand darf besser stehen als ohne Plan. Erklären Sie die Logik offen, das erhöht Akzeptanz. Zahlen und Gerechtigkeitssinn zählen gleichermaßen.

Sanierungsmoderation

Ein neutraler Moderator hilft, mit Gläubigern eine Lösung zu finden – niederschwellig und ohne „großes Kino“. Das senkt die Temperatur und baut Brücken, wenn Fronten verhärtet sind. Gut geeignet bei wenigen, aber starken Gegenparteien. Ergebnis kann ein Vergleich oder der Start in einen Restrukturierungsplan sein. Ziel ist Einigung statt Eskalation.

StaRUG

Das StaRUG ist der Rechtsrahmen für eine Sanierung außerhalb der Insolvenz, wenn die Krise absehbar ist (drohende Zahlungsunfähigkeit). Ziel: Ruhe schaffen, Schulden geordnet neu regeln und den Betrieb stabilisieren. Sie verhandeln mit den wichtigsten Gläubigern auf Basis eines Plans und können gerichtliche Schutzschirme nutzen. Der große Vorteil: Weniger Stigma, mehr Geschäftskontinuität, oft schneller als ein Verfahren. Voraussetzung sind belastbare Zahlen, klare Maßnahmen und eine saubere Kommunikation.

Stabilisierungsanordnung

Mit der Stabilisierungsanordnung stoppt das Gericht vorübergehend Vollstreckungen und Kontopfändungen. Das verschafft den nötigen Ruhekorridor, um Verhandlungen und Umsetzung zu sichern. Die Anordnung ist befristet und an Bedingungen geknüpft (Fortschritt, Berichte). Missbrauchen darf man sie nicht – dann wird sie aufgehoben. Setzen Sie sie gezielt ein, nicht pauschal.

Standstill

„Standstill“ ist die englische Bezeichnung für die Stillhalteabrede – oft in Bankenkonsortien genutzt. Vorteil: Alle ziehen geordnet an einem Strang, statt parallel Druck zu machen. Voraussetzung sind klare Regeln, Veröffentlichungsrechte und eine faire Quote an Informationen. Legen Sie auch Abbruchkriterien fest, damit niemand „gefangen“ ist. Struktur schlägt Bauchgefühl.

Stillhalteabrede

In der Stillhalteabrede (Standstill) sagen Gläubiger zu, vorübergehend auf Durchsetzung zu verzichten. Im Gegenzug liefern Sie Transparenz, Meilensteine und regelmäßige Berichte. Das verschafft Zeit, um Maßnahmen umzusetzen oder einen Plan zu verhandeln. Regeln Sie Dauer, Informationsrechte und „Do’s & Don’ts“ klar. Ohne verlässliches Reporting hält kein Stillhalten lange.

Vergleich

Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Einigung über Quote, Laufzeit oder Zins. Er spart Zeit und Prozesskosten und schafft Ruhe. Geeignet ist er, wenn wenige Schlüsselgläubiger viel bewirken. Wichtig sind klare Konditionen, Meilensteine und Folgen bei Nichterfüllung. Fairness und Transparenz halten Beziehungen intakt.

Vollstreckungsschutz

Vollstreckungsschutz bedeutet: Keine Überraschungspfändungen, keine Blockaden im Tagesgeschäft. Für Kunden und Lieferanten bleibt das Unternehmen handlungsfähig. Der Schutz gilt nie grenzenlos – er ist zeitlich und inhaltlich begrenzt. Deshalb: Maßnahmen zügig liefern und Meilensteine erreichen. Vertrauen entsteht durch sichtbaren Fortschritt, nicht durch Stillstand.