Eine tagesaktuelle Vorschau über drei Wochen zeigt, ob und wann die Kasse kippt. Sie ergänzt den Kassensturz um sichere Eingänge und fällige Zahlungen nach Fälligkeitstagen. Jede Woche wird gerollt und kommentiert (Was hat sich geändert? Welche Maßnahmen greifen?). Ergebnis ist eine belastbare Entscheidung „Insolvenz oder nicht“ innerhalb der Frist. Der 3WochenStatus ist Pflichtlektüre im Krisenmodus.
Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit läuft eine Maximalfrist von drei Wochen. In dieser Zeit müssen Zahlen geklärt, Optionen geprüft und die Entscheidung über den Antrag getroffen werden. Das ist keine Wartefrist, sondern eine Arbeitsfrist mit klaren Aufgaben. Rollen festlegen: Finanzen liefert Status/Planung, Geschäftsführung entscheidet, alles wird schriftlich festgehalten. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist rechtzeitig Antrag zu stellen.
Die Geschäftsführung muss bei Insolvenzreife rechtzeitig handeln und – wenn nötig – Antrag stellen. Hintergrund sind Gläubigerschutz und die Vermeidung von Masseschmälerung. Verspätung oder „Weiterwursteln“ erhöht Haftungs und Strafrisiken. Dokumentieren Sie Prüfungen, Beschlüsse und Maßnahmen lückenlos. Externe Sachkunde kann helfen, ersetzt aber nicht die Entscheidungspflicht.
Zum Antrag gehören Formulare des Gerichts, Vermögens/Schuldenverzeichnis, Liquiditätslage, Organbeschlüsse und ggf. Eigenverwaltungs/Schutzschirmunterlagen. Fehlende Unterlagen verzögern Sicherungsmaßnahmen und Zahlungen. Eine Checkliste verhindert Lücken. Saubere Bezeichnung der Anlagen spart Rückfragen.
Die Geschäftsführung beschließt förmlich, wie weiter vorgegangen wird (Antrag ja/nein, Weg, Timing). Protokollieren Sie Datum, Teilnehmer, Unterlagen und das Abstimmungsergebnis. Der Beschluss verweist auf Kassensturz, 3WochenStatus und Fortführungsprognose. Er zeigt Pflichterfüllung und schafft interne Klarheit. Kopie zu den Antragsunterlagen legen.
Aktuell sind Sie zahlungsfähig, aber die Planung zeigt: In Zukunft wird es voraussichtlich nicht reichen. Dieses Vorfeld ist das Zeitfenster für geordnete Lösungen (z. B. StaRUG oder Schutzschirm). Es besteht noch keine Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit, aber Handlungsdruck. Voraussetzung sind belastbare 12MonatsPlanungen mit Szenarien. Wer hier früh handelt, hat die größte Auswahl an Werkzeugen.
Gesetzliche Gründe für ein Verfahren sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; bei bestimmten Wegen (z. B. Schutzschirm) zählt auch drohende Zahlungsunfähigkeit. Grundlage sind Kassensturz, 3WochenStatus, Fortführungsprognose und Bewertungen. Das Gericht prüft die Plausibilität der Unterlagen. Je klarer die Vorbereitung, desto schneller die Entscheidung. Ziel: Rechtssicherheit und Planbarkeit.
Prüft, ob Ihr Unternehmen die nächsten 12 Monate voraussichtlich fortgeführt werden kann – finanziell tragfähig, mit gesicherter Finanzierung und realistischer Geschäftsentwicklung. Positiv = trotz rechnerischer Überschuldung keine Antragspflicht wegen Überschuldung. Negativ = Antragsrisiko.
Formeller Antrag beim Insolvenzgericht mit Angabe des Eröffnungsgrundes, Vermögens/Schuldenübersicht und Liquiditätslage. Je nach Weg können Eigenverwaltung oder Schutzschirm beantragt werden. Gute Vorbereitung (Unterlagen, Zahlen, Kurzkonzept) beschleunigt Sicherungsmaßnahmen und die vorläufige Phase. Zuständiges Gericht ist am Sitz der Gesellschaft. Sorgfältige Anlagen vermeiden Rückfragen und Zeitverlust.
Der Kassensturz zeigt tagesgenau, wie viel Geld verfügbar ist und welche Zahlungen heute fällig sind. Er ist der Startpunkt jeder Krisenprüfung und wird werktäglich aktualisiert. Eine einfache Tabelle reicht: Kontostände, sichere Eingänge, fällige Ausgaben, Tagessaldo. Abgleich mit dem OnlineBanking verhindert Rechenfehler. Ohne Kassensturz bleibt jede Diskussion Bauchgefühl.
Integrierte 12MonatsPlanung: GuV, Cash und Bilanz miteinander verknüpft. Finanzierung gesichert: bestätigte Linien/Zusagen, Covenants im Blick. Realistische Annahmen: Auftragsbestand, Pipeline, Preise/Margen belegt. Maßnahmen berücksichtigt: Kosten, Personal und WorkingCapitalHebel eingepreist. Stresstest: „Waswenn“-Szenarien (z. B. Umsatz −10 %) mit CashWirkung. Formaler Abschluss: GFBeschluss zur Fortführung, Unterlagen dokumentiert.
Das Krisenprotokoll hält Lage, Maßnahmen und Entscheidungen kurz fest – mit Datum, Verantwortlichen und Ergebnissen. Es ist kein Roman, sondern ein lückenloser Faden. So lassen sich Schritte nachverfolgen und Haftungsrisiken senken. Führen Sie es zentral (eine Datei, Versionierung). Bei Termindruck reichen Stichworte – Hauptsache vollständig.
Delta zwischen fälligen Auszahlungen und verfügbaren/sicheren Mitteln. Je größer und länger sie anhält, desto kritischer wird die Lage. Maßnahmen: Zuflüsse sichern (Fakturieren, Einzug, Vorkasse), Ausgaben priorisieren, Zahlungsziele verhandeln. Die Lücke ist täglich zu tracken und zu kommentieren. Ziel ist die belastbare Schließung – nicht bloß Hoffnung.
Ein schlankes Steuerblatt: Datum, Kontostände (inkl. Kreditlinien), sichere Zahlungseingänge, fällige/überfällige Auszahlungen je Gläubiger, Tagessaldo und ein kurzes Kommentar/Maßnahmenfeld. Werktäglich aktualisieren, Versionen sauber archivieren, Banksaldo täglich abgleichen. Eine verantwortliche Person pflegt; die Geschäftsführung erhält eine Ampelansicht und setzt Zahlungsprioritäten). Wirkung: Engpässe früh sehen, gegensteuern (Stundung, Skonto, Ausgabenstopp) und die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit belastbar dokumentieren – Grundlage für Entscheidungen im 3WochenZeitraum.
Der Nachweis besteht aus Status und Planung: tagesaktueller Liquiditätsstatus, 3WochenStatus, sowie Belege für sichere Zuflüsse und fällige Verbindlichkeiten. Wichtig ist die Sicherheitsbetrachtung: nur wahrscheinliche, belegte Zuflüsse zählen. Ein kurzes Entscheidungspapier fasst die Lage und die Konsequenz zusammen. So entsteht ein belastbares Bild für Gericht, Banken und Gremien.
Kurzfristiger Engpass, der in absehbarer Zeit sicher geschlossen werden kann – etwa durch fällige, sichere Zahlungseingänge, genehmigte Linien oder bestätigte Aufträge. Wichtig: die Schließung muss sicher und zeitnah sein, nicht nur erhofft. Ein sauberer Liquiditätsstatus zeigt das transparent. Bleibt die Lücke bestehen oder wächst, kippt die Lage Richtung Zahlungsunfähigkeit. Dann greifen Fristen und Pflichten.
Wenn fällige Rechnungen dauerhaft nicht bezahlt werden können, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Als Faustregel gilt eine Lücke von mindestens 10 %, die in drei Wochen nicht sicher geschlossen werden kann. Grundlage sind ein tagesgenauer Kassensturz und ein 3WochenStatus mit realistischen Zuflüssen. Wird die Lücke nicht sicher geschlossen, besteht Antragspflicht. Saubere Dokumentation schützt Geschäftsführung und Unternehmen.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht. Mit positiver Fortführungsprognose entfällt eine Antragspflicht wegen Überschuldung trotz rechnerischer Unterdeckung. Entscheidend sind realistische Bewertungen (Fortführungs vs. Liquidationswerte) und eine integrierte Planung. Prüfen Sie auch Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritte. Ergebnis und Dokumentation gehören in Vorstand/GFBeschluss.
Die Überschuldungsbilanz prüft zum Stichtag, ob Ihr Vermögen (realistisch bewertet) Ihre Schulden deckt. Liegt eine positive Fortführungsprognose vor, dürfen Werte regelmäßig als Fortführungswerte angesetzt werden; ohne diese Prognose sind meist Liquidationswerte (vorsichtiger) anzusetzen. In die Schulden gehören auch versteckte Lasten (z. B. aus Bürgschaften) sowie korrekt eingeordnete Gesellschafterdarlehen; ein wirksamer Rangrücktritt kann die Bilanz entlasten. Ergebnis: Vermögen ≥ Schulden → keine rechnerische Überschuldung; Vermögen < Schulden → rechnerische Überschuldung mit möglicher Antragspflicht (insolvenzrechtlich). Rechtlicher Rahmen: § 19 InsO i. V. m. Fortführungsprognose.