Absonderungsrechte

Gesicherte Gläubiger (z. B. mit Pfand, Grundschuld, Sicherungsabtretung) werden vorrangig aus ihren Sicherheiten befriedigt. Wichtig sind Abstimmung über Bewertung, Verwertung und Kosten, damit der Betrieb nicht stockt. Frühe Klärung beschleunigt Materialfluss und Finanzierung.

Aussonderungsrechte

Güter in fremdem Eigentum (z. B. Leasing-, Kommissionsware) sind grundsätzlich herauszugeben. Eigentumsnachweise zügig prüfen, um Stillstand und Streit zu vermeiden. Oft lässt sich eine weitere Nutzung gegen Vergütung vereinbaren – wichtig für Lieferfähigkeit und Projekte.

Bürgschaft

Eine dritte Person (z. B. Gesellschafter) haftet zusätzlich für eine Schuld. Das erleichtert Finanzierung, birgt aber persönliches Risiko. Art (selbstschuldnerisch), Höhe, Dauer und Kündigungsrechte genau prüfen. In der Krise früh offen mit dem Bürgen sprechen.

Delkredere

Übernahme des Ausfallrisikos durch Dritte (z. B. Handelsverbände, Factor). Das erhöht Sicherheit, kostet aber Provision/Gebühren. Umfang (voll/teilweise) und Pflichten bei Zahlungsverzug klar regeln. Sinnvoll für riskante Märkte oder Neukunden.

Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Lieferanten. Das schützt den Lieferanten und sichert oft die weitere Belieferung. Vorbehaltsware sauber kennzeichnen und dokumentieren. Klare Regeln zu Zahlung, Freigabe und Weiterverarbeitung vermeiden Friktion.

Feststellungstabelle

Amtliche Liste der angemeldeten und geprüften Forderungen. Sie ist die Grundlage für spätere Quoten und Zahlungen. Einträge regelmäßig prüfen und Änderungen (z. B. Teilzahlungen, Abtretungen) melden. Ein Tabellenauszug dient als offizieller Nachweis, etwa gegenüber Banken.

Globalzession

Umfassende Abtretung fast aller Forderungen an eine Bank. Das schafft Finanzierungsspielraum, kann aber Flexibilität einschränken. Schnittstellen zu Factoring, Eigentumsvorbehalten und Planlösungen sauber klären. Transparente Debitorenprozesse und regelmäßige Freigaben halten das Geschäft beweglich.

Insolvenzforderungen

Forderungen, die vor der Verfahrenseröffnung entstanden sind. Sie nehmen an der Quote teil und müssen fristgerecht zur Tabelle angemeldet werden. Gute Belege (Rechnung, Vertrag, Lieferschein) beschleunigen die Feststellung. Auszahlungen kommen meist am Ende und liegen oft unter dem Nennbetrag – Erwartungsmanagement ist wichtig. Nach Antragsstellung dürfen keine Zahlungen auf diese Forderungen geleistet werden.

Lieferantenkredit

Zahlungsziel statt Vorkasse – de facto kurzfristige Finanzierung durch den Lieferanten. Vertrauen ist die Währung: pünktlich zahlen, offen kommunizieren, Volumen bündeln. Eigenmächtiges Strecken zerstört Beziehungen und Lieferfähigkeit.

Masseverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung entstehen (z. B. neue Lieferungen, Löhne). Sie sind vorrangig zu bedienen, weil sie den laufenden Betrieb sichern. Deshalb gilt strenge Ausgabendisziplin und klare Freigabe. Zweckfremde Ausgaben vermeiden – sie belasten die Masse und gefährden Vertrauen.

Patronatserklärung

„Komfortschreiben“ eines Gesellschafters/Konzerns zur Unterstützung. Es gibt weiche (Absicht) und harte (Zahlungsverpflichtung) Varianten. Reichweite und Bedingungen genau lesen – nicht alles ist einklagbar. In Gruppenstrukturen schafft eine gut formulierte Erklärung Vertrauen.

Quotenaussicht

Prognose, wie hoch die Auszahlung an ungesicherte Gläubiger voraussichtlich ausfällt. Sie hängt von Erlösen, Kosten und Risiken ab und ändert sich im Verlauf. Vorsichtig kommunizieren und bei neuen Informationen aktualisieren. Am Ende zählt die tatsächliche Masse, nicht die frühe Schätzung

Sicherheitenpool

Mehrere Gläubiger bündeln und verwerten Sicherheiten gemeinsam. Ein Poolvertrag regelt Rang, Verwertung und Verteilung der Erlöse. Das vermindert Reibung und erhöht oft den Gesamterlös. Ein starker Pool-Lead beschleunigt Entscheidungen.

Sicherheitenverwertung

Sicherheiten werden eingezogen oder verkauft, um gesicherte Gläubiger zu bedienen. Ziel ist eine geordnete Verwertung mit möglichst hohem Erlös – ohne den Betrieb unnötig zu gefährden. Zeitpunkt, Verfahren und Kosten früh koordinieren.

Sicherungsabtretung

Kundenforderungen werden als Sicherheit an einen Finanzierer abgetreten. Zahlungsflüsse korrekt zuordnen, Debitoren ggf. informieren. Kollisionen mit Eigentumsvorbehalten und anderen Sicherungsnehmern prüfen. Freigabe-Regeln (Release) vertraglich fixieren.

Sicherungsübereignung

Maschinen, Fahrzeuge o. Ä. werden zur Sicherheit übereignet, bleiben aber im Einsatz. Die Bank erhält Zugriff, wenn Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Ein aktuelles Sicherheitenverzeichnis (Standort, Zustand, Versicherung) schafft Transparenz und vermeidet Überraschungen.

Tabellenauszug

Offizieller Auszug aus der Feststellungstabelle über Ihre angemeldete/festgestellte Forderung. Wird häufig von Banken oder in Prozessen verlangt. Aktuelle Fassung beim Gericht anfordern und sauber ablegen. Änderungen (z. B. Abtretung) dokumentieren.

Warenkreditversicherung

Versichert das Risiko von Forderungsausfällen. Arbeitet mit Kreditlimits sowie Melde- und Inkassoregeln – diese strikt einhalten. Vorteil: Schutz und oft bessere Finanzierungskonditionen. Kosten und Ausschlüsse kennen, damit der Schutz im Ernstfall greift.

erweiterter Eigentumsvorbehalt

Bezieht zusätzlich andere offene Forderungen des Lieferanten ein (Saldovorbehalt). Das erweitert den Schutz, erhöht aber die Komplexität. Verträge und Buchhaltung eng abstimmen, damit keine Doppelbindungen entstehen.

verlängerter Eigentumsvorbehalt

Erstreckt den Schutz auf weiterverkaufte oder verarbeitete Ware und die daraus entstehenden Forderungen. Vertragsklauseln klar halten und buchhalterisch sauber zuordnen. Bei Kollisionen mit Globalzessionen früh klären, wer welche Forderungen ziehen darf.