Er sichert Werte, ordnet Zahlungsströme und prüft Fortführung oder Verwertung. Nach der Eröffnung führt er das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Regeln Sie den Informationsfluss: Wochenreport, Cash-Plan, KPI-Set, offene Punkte. Klären Sie früh Themen wie Lieferfähigkeit, Personal, Sicherheiten. Offene, faktenbasierte Zusammenarbeit beschleunigt Beschlüsse. Ziel: stabile Fortführung mit messbaren Fortschritten.
Ohne Freigabe nicht mehr frei verfügen – das schützt die Masse. Stellen Sie sofort auf einen strengen Zahlungsfreigabeprozess um (Vier-Augen-Prinzip, Begründung, Dokumentation). Schulen Sie kurz alle Verantwortlichen, damit Alltagsvorgänge nicht hängen bleiben. Nutzen Sie ein zentrales Freigabeboard mit Status (offen/erledigt). So bleiben Sie handlungsfähig und regelkonform. Verstöße sind teuer – für Unternehmen und Organe.
Ist alles verteilt bzw. der Plan erfüllt, hebt das Gericht das Verfahren auf. Ab diesem Zeitpunkt gelten wieder die „normalen“ Spielregeln ohne gerichtliche Aufsicht. Restaufgaben (Meldungen, letzte Zahlungen, Planüberwachung) laufen geordnet aus. Nach innen und außen klar kommunizieren – das ist der offizielle Start in den Neustart.
Der Berichtstermin findet beim Insolvenzgericht statt; der (vorläufige) Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter berichtet formal, die Geschäftsführung liefert die operative Sicht. Das Gericht führt durch den Termin, Gläubiger können Fragen stellen und Signale für den weiteren Kurs geben (Fortführung, Plan, Verkauf). Wichtig ist eine Vorabstimmung mit Verwalter/Sachwalter und Gericht: Agenda, Unterlagen (BWA, Cash-Pfad, Planvarianten), Zeitbedarf. Ziel ist Zustimmung zum Sanierungspfad und ein gemeinsamer Fahrplan.
Bei Sanierung im Rechtsträger läuft die Gesellschaft weiter – mit entschuldetem, schlankerem Setup. Grundlage sind bestätigter Plan bzw. saubere Finanzierung.
Bestimmte Gegenstände oder Ansprüche können aus der Masse freigegeben werden. Das schafft operative Flexibilität, wenn die Masse nicht benachteiligt wird. Vorher Kosten/Nutzen kurz begründen (warum, wofür, Effekt). Abstimmung mit Verwalter/Sachwalter und ggf. Gläubigerausschuss. Der Beschluss gehört sauber dokumentiert. So vermeiden Sie spätere Diskussionen.
Wird das Unternehmen liquidiert, folgt nach Abschluss aller Schritte die Löschung im Handelsregister – der rechtliche Schlussstrich. Voraussetzungen sind u. a. die Schlussrechnung, Verteilung und das Fehlen weiterer Abwicklungsaufgaben. Die Löschung ist nicht nötig, wenn das Unternehmen fortgeführt wird (Planlösung/Verkauf). Vorher prüfen, ob noch Steuern oder Rechtsstreitigkeiten offen sind.
Das Gericht steuert das Verfahren und fasst die Beschlüsse. Pünktliche, vollständige Anträge und klare Begründungen halten Tempo und vermeiden Rückfragen. Arbeiten Sie mit Kurzmemos statt Romanen, Zahlen sauber belegt. Sachliche Kommunikation zahlt direkt in Vertrauen ein. Wer vorbereitet erscheint, bekommt schneller Entscheidungen.
Fließt nach der Schlussverteilung noch Geld zu (z. B. aus Prozessen), wird es nachträglich verteilt. Das hält das Verfahren fair, auch wenn Mittel verspätet kommen. Dokumentieren Sie Anlass und Höhe transparent. Gläubiger werden informiert, Quoten neu berechnet. Der Prozess ist schlanker, aber formal. Rechnen Sie mit Zeitbedarf – Rechtssicherheit geht vor Tempo.
Wird ein bestätigter Plan grob verletzt oder beruht er auf falschen Angaben, kann das Gericht den Plan widerrufen. Das ist selten und hat harte Folgen (z. B. Rückfall in Verteilungsszenarien). Vorbeugen: pünktlich zahlen, offen berichten, Probleme früh adressieren. Wer sauber umsetzt, bleibt auf Kurs – ohne Widerrufsrisiko.
Nach Planbestätigung wird die Erfüllung überwacht: Berichte, Quoten-Zahlungen, Meilensteine. Wer berichtet, was und bis wann – das ist vorab festgelegt; das Gericht bzw. ein Planüberwacher begleitet. Abweichungen werden erklärt, Gegenmaßnahmen beschlossen. Ist alles erfüllt, endet die Überwachung – und damit der letzte „Rest“ des Verfahrens.
Der Prüfungstermin läuft beim Insolvenzgericht; der Verwalter/Sachwalter ruft die angemeldeten Forderungen auf, das Gericht stellt fest (anerkannt/bestritten). Vorab mit Verwalter/Sachwalter Fälle bündeln und Belege sortieren (Rechnung, Vertrag, Lieferschein, Kontoauszug). Im Termin werden klare, unklare und streitige Positionen sauber protokolliert; für Nachweise setzt das Gericht Fristen. Ein Ablaufplan mit Zeiten und Räumen sowie vorbereitete Tabellenauszüge spart Nerven. Der Verwalter stellt die Anträge zur Feststellung/Bestreitung, das Gericht trifft die Beschlüsse. Ergebnis: eine bereinigte Tabelle als Basis für Quote oder Plan – gut vorbereitet sparen Sie Wochen.
In der Eigenverwaltung überwacht der Sachwalter die Geschäftsführung als neutraler Wächter. Er prüft Zahlen, Prozesse und die Einhaltung der Spielregeln. Liefern Sie transparente Reports und klare Entscheidungsgrundlagen, dann bleibt Ihr Handlungsspielraum groß. Regelmäßige Besprechungen mit To-dos, Risiken und Reports sind wichtig. So entsteht Vertrauen.
Der Schlusstermin findet beim Insolvenzgericht statt; der Insolvenzverwalter legt Schlussrechnung und Schlussbericht vor, das Gericht leitet und hört die Gläubiger an. Offene Punkte (Anfechtungen, Kosten, Verteilungsmasse) werden vorab mit Verwalter/Sachwalter und Gericht abgestimmt, damit es keine Überraschungen gibt. Im Termin entscheidet das Gericht über Schlussrechnung, Schlussverteilung und bereitet die Aufhebung vor. Alles wird protokolliert – inklusive Restaufgaben und Fristen bis zur Aufhebung. Intern klären Sie parallel letzte Zahlungen, Meldungen und ggf. Planüberwachung. Ergebnis: ein klarer Zeitplan zum Verfahrensende – und Ruhe für den Neustart.
Am Ende wird die Masse nach Quote verteilt; Grundlage ist die Feststellungstabelle. Eine klare Berechnung mit kurzer Erläuterung vermeidet Streit. Prüfen Sie vorab, ob alle Abtretungen/Änderungen in der Tabelle erfasst sind. Kommunizieren Sie Termine und Auszahlungswege rechtzeitig. Danach werden die Akten geschlossen. Die Schlussverteilung ist das ökonomische Finale des Verfahrens.
Das Gericht kann den Betrieb mit Zustimmungsvorbehalt oder Verfügungsverboten schützen. Damit werden übereilte Abflüsse und Gläubigerbenachteiligungen verhindert. Für Sie heißt das: wichtige Schritte vorher abstimmen, dann handeln. Legen Sie Checklisten an (Zahlungen, Vertragsänderungen, Sicherheiten) und dokumentieren Sie Freigaben kurz. So entsteht Ruhe im System und Vertrauen bei Gläubigern. Wer strukturiert arbeitet, kommt schneller durch die Phase.
Mit der Eröffnung beginnt das eigentliche Verfahren – Alt- und Neuschulden werden sauber getrennt. Ab jetzt gelten die Regeln zu Masseverbindlichkeiten, Forderungsanmeldung und Terminen vollständig. Der laufende Betrieb geht weiter, aber geordnet und dokumentiert. Budget- und Freigabewege müssen klar sein, damit jeder weiß, was er darf. Gute Vorbereitung der Unterlagen spart Rückfragen und Zeit. Ziel ist Planbarkeit für alle Beteiligten – intern wie extern.
Die Verteilungsmasse ist der Topf, aus dem ungesicherte Gläubiger bezahlt werden. Sie speist sich aus Erlösen, Einzügen, Anfechtungen – minus Kosten. Je besser die Verwertung und je niedriger die Kosten, desto höher die Quote. Am Ende entscheidet die Masse über die Zufriedenheit der Gläubiger.
Bei Zustimmungsvorbehalt brauchen wesentliche Verfügungen die Genehmigung von Verwalter oder Sachwalter. Bereiten Sie Entscheidungen mit kurzen Dossiers vor: Sachverhalt, Betrag, Risiko, Nutzen. Bündeln Sie ähnliche Vorgänge in Sammelfreigaben, das spart Termine. Halten Sie eine Prioritätenliste (Sicherheit, Betrieb, Umsatz), damit die wichtigsten Dinge zuerst durchgehen. Transparenz und Geschwindigkeit sind hier kein Widerspruch. Gute Vorlagen beschleunigen jede Freigabe.
Die vorläufige Phase dauert in der Praxis meist rund drei Monate. In dieser Zeit werden Konten und Werte gesichert, die Zahlungsströme geordnet und der Betrieb stabil gehalten. Parallel prüfen Sie die Sanierungswege (Insolvenzplan oder übertragende Lösung) und stellen die Kommunikation zu Team, Kunden, Lieferanten und Banken auf Routinen um. Wichtige Verträge, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalte werden zügig geklärt, damit Material- und Projektfluss nicht stockt. Am Ende der Phase steht die Weichenstellung: Plan vorbereiten oder Verkauf.