Wenn Unternehmen sanierungsfähig ist und Konzept steht. Schutzschirm nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung. Eigenverwaltung auch bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit möglich. Voraussetzung: Planung, Konzept, Vertrauen. Nutzen: mehr Gestaltung, schnelleres Handeln.
Regelverfahren: Verwalter führt. Eigenverwaltung: Sie führen weiter – unter Aufsicht. Entscheidend: Planreife, Team, Vertrauen. Wenn das passt, ist Eigenverwaltung werterhaltender.
Insolvenzplan: Entschuldung im Unternehmen – gut bei bestehenden Kundenbindungen. Asset Deal: Übertragung in neue Gesellschaft – klarer Schnitt. Wahl hängt von Kundenbindung, Tempo, Steuern ab.
Insolvenzgeld (vorfinanziert) deckt Löhne bis 3 Monate. Massekredit/Einkaufsfinanzierung sichern Material/Betrieb. Strikt nur für profitablen Kern einsetzen.
Insolvenzgeld springt ein, neue Löhne im Verfahren. Offene Urlaube/Überstunden werden geordnet behandelt. Kommunikation und Perspektive für Leistungsträger wichtig.
Umsatzträger bestätigen, Verlustbringer beenden, kritische Lieferanten sichern über Vorkasse. Ziel: weniger Komplexität, stabile Versorgung, planbare Marge.
Erst Team: Plan, Lohn, Rollen. Dann Kunden/Lieferanten: Lieferfähigkeit, Qualität. Danach Banken/Eigentümer: Lage, Meilensteine. Ein Kurs, eine Stimme.
Fokussiertes, profitables Kerngeschäft, leichte Organisation, passende Finanzierung. Steuerung über wenige Kennzahlen. Kurz: weniger Ballast, mehr Wirkung.
Phase 1 (3 Monate): Ruhe, Liquidität, Vertrauen sichern. Löhne über Insolvenzgeld, Kern definieren, Investorenprozess starten. Phase 2: Entschuldung/Umsetzung – Plan oder Asset Deal abschließen, Personal stabilisieren, Lieferkette sichern, KPIs steuern. Ziel: sauberer Neustart ohne Altlasten.